Viele Bauherren fragen sich: Was verdient ein Architekt? Und was kostet ein Architekt dann für mein Bauvorhaben? Diese Fragen beantwortet die HOAI. Diese bundeseinheitliche Regelung gilt auch für Ingenieure. Als Berechnungsgrundlage dienen dabei die Baukosten inklusive Installationen. Der Kaufpreis für das Baugrundstück sowie Kosten für die Erschließung oder für Außenanlagen können hingegen nicht angerechnet werden.
Grob geschätzt beträgt das Gesamthonorar bei einer Vollbeauftragung zehn Prozent der Kosten - Umbaukosten für das Gebäude. Die Umbaukosten schätzt der Architekt selbst. Bei einer Teilbeauftragung mit einzelnen Leistungsphasen kommen die entsprechenden Anteile vom Gesamthonorar zum Tragen (siehe nachfolgend).
Du möchtest ein Haus bauen oder umbauen und fragst dich, ob du einen Architekten brauchst? Beim Bauen mit einem Architekten können auf der einen Seite individuelle Planungen und Wünsche erfüllt werden, auf der anderen ist die Beauftragung von diesem jedoch auch mit Kosten verbunden. Wenig verwunderlich, dass sich viele Menschen fragen, was ein Architekt genau macht, wann dieser bei einem Bauvorhaben zwingend oder optional hinzu zuziehen ist.
Die Aufgaben eines Architekten sind sehr vielseitig und je nach Kontext unterschiedlich. In einem Satz lässt sich ein Architekt wohl am besten als Experte für individuelle Bauangelegenheiten bezeichnen, welcher den Bauprozess bei Bedarf von A-Z begleiten kann. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht Bauprojekte auf Wunsch über alle Phasen hinweg.
Erfahre hier, welche Aufgaben ein Architekt bei privaten Bauvorhaben genau hat und worauf es bei der Auswahl des passenden Architekten ankommt.
Ein Architekt kommt beim Planen und Ausführen von Bauprojekten zum Einsatz. Sein Aufgabengebiet ist dabei sehr vielfältig und individuell und reicht vom ersten Gespräch mit dem Auftraggeber, Zeichnen der Baupläne über Kostenschätzungen bis hin zur baulichen Betreuung und Überwachung des Bauvorhabens. Er ist ein zentraler Ansprechpartner und koordiniert das gesamte Bauprojekt als einer der Hauptverantwortlichen bis zur erfolgreichen Abnahme durch die Baubehörden.
Architekten haben in der Regel Architektur studiert und mehrere Jahre Berufserfahrung, bevor sie sich als Architekt bei einer deutschen Architektenkammer eintragen lassen können. Die Berufsbezeichnung ist geschützt: Nur wer in dieser Architektenliste eingetragen ist, darf sich Architekt nennen.
Die Aufgaben eines Architekten sind die funktionalen, gestalterischen, wirtschaftlichen, aber auch technischen Planungen von Bauprojekten. Ein Architekt begleitet dein Bauvorhaben von Anfang bis Ende: Er plant nicht nur den Hausbau, die Modernisierung, Sanierung oder Instandhaltung, sondern schätzt auch zu erwartende Baukosten ab und begleitet den Bauprozess bis hin zur Schlussabnahme. Er steht dabei in engem Kontakt mit Bauherren, dem Bauamt, Statikern sowie den ausführenden Firmen und ist für die Projektsteuerung und -koordination in allen Bauphasen verantwortlich.
Gut zu wissen: Da die Aufgaben des Architekten je nach Bauvorhaben und Leistungsphase unterschiedlich sind und individuell angepasst werden können, solltest du alle Leistungen individuell abstimmen und in einem Vertrag schriftlich definieren. Das schafft Klarheit zwischen dir und dem Architekten und kann Unstimmigkeiten während des Bauprozesses vorbeugen.
Allgemein gilt: Ein Architekt muss immer hinzugezogen werden, wenn genehmigungspflichtige Bauprojekte anstehen. Die Eintragung bei der Architektenkammer ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung von genehmigungsfähigen Bauanträgen.
Je nach Einzelfall kann ein Architekt mit seinem fachlichen Hintergrund auch anderweitig unterstützen, z. B. bei Begehungen vor einem Kauf, für Kostenvoranschläge oder frühen Visualisierungen, um etwa andere Stakeholder zu überzeugen.
Je nach Größe und Komplexität des Bauprojektes ist es per se nicht immer vorgeschrieben, einen Architekten zu engagieren. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Bauherren sich unverbindlich zu erkundigen, und darauf basierend zu entscheiden.
Als Leistungsphasen werden die unterschiedlichen Planungsabschnitte eines Bauprojektes, z. B. einem Neubau oder Anbau, definiert. Jede Leistungsphase umfasst unterschiedliche Aufgaben und Honorare für den Architekten. Die Architekturleistungen der neun Leistungsphasen machen je einen Teil des Gesamthonorars aus, sollte der Architekt für alle neun Leistungsphasen beauftragt werden. Prozentual zum Aufwand der jeweiligen Bauphase wird ein Honorar veranschlagt. Leistungsphasen wie Ausführungsplanung (25%) oder Bauüberwachung (32%) nehmen den größten Anteil der Gesamtleistung eines Architekten ein. Nicht alle Leistungsphasen müssen jedoch zwingend mit einem Architekten durchgeführt werden. Die Bauüberwachung könnte beispielsweise auch von einem gelernten Bauleiter durchgeführt werden. Gut zu wissen: Bei größeren Bauprojekten ist es ratsam, die Leistungen schrittweise (Phase für Phase zu vergeben). Solltest du in den ersten Phasen nicht mit den Aufgaben der Architekten zufrieden sein, oder die Kosten überraschend steigen, kannst du während des Bauprozesses noch wechseln. Das geht zwar immer mit zusätzlichem Aufwand einher, ist aber grundsätzlich möglich.
In der Leistungsphase 1 werden die Grundlagen für die weitere Planung und Umsetzung des Bauprojektes definiert: Die Ausgangssituation, Zielvorstellungen und Anforderungen (z. B. baurechtlich) an das Bauprojekt werden in enger Abstimmung mit dem Bauherren zusammengetragen.
Der Architekt klärt in der Leistungsphase 1 alle grundlegenden Fragestellungen rund um das Bauvorhaben, um ein Planungskonzept erarbeiten zu können. Der Kostenanteil laut HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, beträgt 2%.
In der Leistungsphase 2 ist es die Aufgabe des Architekten einen ersten Vorentwurf für das Planungskonzept, sowie einen dazugehörigen Kostenvoranschlag zu erstellen. Dafür zeichnet er unter anderem eine maßstabsgetreue Skizze des Objekts und stimmt sich mit allen beteiligten Fachplanern zu dem Planungskonzept ab. Sie macht 7% des Architektenhonorars aus.
Das Ziel der dritten Leistungsphase, der Entwurfsplanung, ist es, das Planungskonzept detaillierter auszuarbeiten. Der Entwurf aus Leistungsphase 2 wird konkretisiert und durch wichtige Details in einem genauerem Maßstab ergänzt. Dadruch werden alle spezifischen Frage- und Problemstellungen für das Bauamt beantwortet. Der Entwurf ist auf dem Weg zum Bauantrag die umfangreichste der vier. Oft wird die Expertise von anderen Fachplanern wie zum Beispiel. einem Statiker in dieser Leistungsphase einbezogen. Sie macht 15% der Gesamtkosten aus.
In der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, werden alle Unterlagen und Anträge, die für die Genehmigung des Bauprojektes relevant sind, vervollständigt und eingereicht. Falls nötig, gehört es zu den Tätigkeiten des Architekten, notwendige Verhandlungen mit den Behörden zu führen.
An die Genehmigungsplanung schließt die Leistungsphase 5, die Ausführungsplanung, an. Sie umfasst die Vorbereitung der Bauausführung: Pläne und Unterlagen für die Ausführung werden erstellt, Baudetails werden ergänzt, Materialmengen werden erfasst, Bauzeichnungen und Bauleistungsbeschreibungen werden sorgfältig geprüft. Die Ausführungsplanung ist ein zentraler Bestandteil der Projektplanung und umfasst 25% des Honorars für Architekten.
In der Leistungsphase 6, der Vorbereitung für die Vergabe, werden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für den Vergabeprozess und die Ausschreibung vorbereitet. Ihr werden 10% der Gesamtkosten zugeschrieben.
Nach der Vorbereitung der Vergabe schließt sich mit der Leistungsphase 7 das Mitwirken bei der Vergabe an. Angebote von Handwerkern und Baufirmen werden eingeholt, und der Architekt berät den Bauherren bei der Auswahl.
In der Leistungsphase 8, der Objektüberwachung, beginnt die eigentliche Bauphase und der Fokus liegt auf der Überwachung und Kontrolle der Ausführung des Bauprozesses im Sinne der Ausführungspläne, Leistungsbeschreibungen, gesetzlichen Vorschriften und Baugenehmigungen sowie der Verträge. Der Architekt muss jetzt sicherstellen, dass das Bauprojekt genau wie geplant umgesetzt wird. Es ist eine der wichtigsten Leistungsphasen und umfasst dementsprechend den größten Anteil, 31% der Architektenrechnung.
In der Leistungsphase 9 ist der Bauprozess erfolgreich abgeschlossen und der Architekt wird mit der Objektbetreuung und Dokumentation betraut. Eventuelle Mängel werden durch eine Objektbegehung für Gewährleistungsansprüche geprüft und festgestellt. Wichtig ist: Weist das Objekt Mängel auf, müssen diese innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme der Leistung unter Aufsicht des Architekten beseitigt werden.
Die Aufgaben von Architekten sind sehr vielseitig und je nach Bauprojekt unterschiedlich. Genau zu wissen, was du für dein Projekt brauchst und wie bzw. wann die Arbeit mit Architekten am meisten Sinn ergibt, kann schwierig sein.
Der Architekt stellt eine Schlüsselrolle im Bauprozess dar - es ist nicht nur wichtig, dass die Qualität der Arbeit und die Kompetenzen zufriedenstellend sind, sondern darüber hinaus sollte auch die Chemie zwischen Bauherren (dir) und deinem Architekten stimmen. Bei wenig eigener Bauerfahrung ist es außerdem nicht immer zu Beginn ersichtlich, in welchen Phasen und wie intensiv eine Unterstützung durch einen Architekten notwendig und gewünscht ist. Wir beraten Sie gern.
Die allgemeine Sicherheit und Tragfähigkeit des Gebäudes ist der Hauptaufgabenbereich des Statikers. Wenn Sie eine Wand entfernen und ein offenes Wohnkonzept in Ihrem Haus umsetzen möchten, können Sie zwischen einem Architekten und einem Statiker in Ihrer Nähe wählen. Bei größeren Projekten reicht der Architekt in einigen Bundesländern nicht aus und es kann erforderlich sein, zusätzliche Kosten für einen Statiker beim Neubau- Umbau einzukalkulieren.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ausschlaggebend sind der Umfang des Umbauvorhabens unter Einbezug der Details, die sich auf die Statik auswirken. Nehmen Sie beispielsweise eine nicht tragende Wand heraus, ist im Regelfall kein statisches Gutachten nötig. Anders verhält es sich, wenn mehrere Wände aus einem Geschoss entfernt und ein offenes Raumkonzept gestaltet werden soll. Auch bei baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle, bei Dachaufstockungen oder Deckenanhebungen ist eine statische Berechnung nötig.
Die Prüfung eines Statikers beruht hauptsächlich auf Berechnungen nach speziellen Formeln. Um die Tragfähigkeit und Gebäudesicherheit zu ermitteln, sind umfassende Material- und Bauwerkkenntnisse nötig. Die Statik in einem Fachwerkhaus beruht auf anderen Richtlinien als die Tragfähigkeit als bei Betonbauten. Eine Vorort-Begehung ist essentiell, wenn es um die Begutachtung von Bauschäden oder um die Beurteilung des Zustands von Bestandsgebäuden geht.Im Rahmen der Bauplanung wird die statische Berechnung vor der Gebäudeerrichtung vorgenommen und in den einzelnen Bauabschnitten vor Ort geprüft.
Das kommt auf Ihr Bauvorhaben und auf das Bundesland an.
Der Prüfstatiker ist in einigen Bundesländern verpflichtend. Wenn Sie in Hessen, in Berlin und in Brandenburg bauen, ist die Begutachtung der Baustatik vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Ziel dieser Verordnung stellt die Tragefähigkeit und die Einhaltung brandschutzrechtlicher Verordnungen im Bezug auf die Statik sicher.Wenn Sie mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren bauen, beauftragen Sie den Prüfstatiker eigenständig.
Werden in der Altbausanierung bauliche Veränderungen vorgenommen, betreffen diese häufig die Tragfähigkeit und Stabilität des kompletten Gebäudes, so zum Beispiel beim Einreißen von Wänden, Deckendurchbrüchen oder Balkonanbauten. Zur Absicherung muss in diesem Fall ein Statiker berechnen, ob und wenn ja welche Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Muss nicht das komplette Gebäude, sondern nur einzelne Bauteile statisch nachgewiesen werden, bleiben die Konstruktionskosten häufig unter dem Mindestwert nach HOAI von 10.226 Euro und der Statiker rechnet nach Aufwand mit seinem Stundensatz ab. In diesem Fall müssen Sie etwa mit folgenden Kosten rechnen:
Leistung | Kosten |
---|---|
Soll in eine Decke ein Durchbruch erfolgen, muss berechnet werden, ob die Decke dennoch ihre Tragfähigkeit behält | 500 bis 900 Euro |
Nachprüfen, ob nichttragende Wand eingerissen werden kann | 250 bis 500 Euro |
Statik berechnen für das entfernen und entsprechende ersetzen einer tragenden Wand | 500 bis 900 Euro |
Berechnungen für den Anbau eines Balkons (nicht unbedingt bei vorgestellten Balkons)Eine vorhandene Statik kann dabei Kosten reduzieren. | 400 bis 600 Euro |
Grundsätzlich lohnt es sich bei Altbauten immer, einen Statiker zu Rate zu ziehen. Die Spezialisten für die Tragfähigkeit von Gebäuden können bereits im Vorfeld abschätzen, wie sich das statische System bei baulichen Veränderungen verhält, bzw. welche Auswirkungen diese haben.Tipp:
Die Kosten für eine statische Überprüfung können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, wenn die Begutachtung nachweislich als Vorsorgemaßnahme erfolgt ist.